Balkonkraftwerke jetzt auch für Mieter

Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, dass es auch in Mehrfamilienhäusern leichter werden soll, Balkonkraftwerke zu nutzen.

Die Bundesregierung will den Zugang zu Balkonkraftwerken erleichtern. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer im Solarmarkt mitgemischt,  jetzt sollen auch mehr Mieter und Wohnungseigentümer in Steckersolargeräte investieren und dadurch ihre Stromrechnungen senken können. Wohnungseigentümerversammlungen können jetzt auch online stattfinden, wenn die Eigentümer das wollen. Am 04.07.2024 wurde im Bundestag eine entsprechende Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet.

Vermieter dürfen Balkomkraftwerk nicht verbieten

Die Initiative des Justizministeriums will rechtliche Hürden für Balkonkraftwerke abbauen, als Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen jetzt Steckersolargeräte anbringen, Vermieter und Eigentümer dürfen dieses nicht untersagen. Balkonkraftwerke gelten als „privilegierte bauliche Veränderungen”. Das heißt, dass Mieter oder Wohnungseigentümer die Installation nicht mehr extra begründen müssen. Als Mieter einer Eigentumswohnung können Sie nun vom Vermieter verlangen, dass in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Die Versammlung hat Ermessensspielraum bei der Gestaltung des Balkonkraftwerks, darf jedoch keine überzogenen Vorgaben machen, um das Projekt zu unterbinden.

Vermieter können allerdings weiterhin mitreden, wenn es um die Installation als solche geht: Sie können beim Auszug des Mieters verlangen, dass die Anlage abgebaut wird, inklusive möglicher Außensteckdosen. „Mieter sollten vor der Stromproduktion klären, was nach Mietende mit der Anlage und der Außensteckdose passiert, rät der deutsche Mieterbund, ebenso sollte alles schriftlich festgehalten werden, damit man im Streitfall einen Nachweis über die getroffenen Absprachen hat.

Die Online-Eigentümerversammlung kommt

Um zu vermeiden, dass es zu Verzögerungen kommt, weil keine Termine oder Räume gefunden werden, sollen Eigentümerversammlungen auch online stattfinden können. Dafür muss die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit einen Grundsatzbeschluss fassen, der alle drei Jahre erneuert werden muss. Mindestens eine Präsenz- oder Hybridversammlung muss also weiterhin stattfinden, damit die Möglichkeit einer reinen Online-Zusammenkünfte geschaffen werden kann.

Für einige Jahre bleibt die Pflicht bestehen, mindestens einmal jährlich eine nicht ausschließlich online stattfindende Eigentümerversammlung abzuhalten, es sei denn, die Eigentümer beschließen einstimmig, sich auch rein virtuell zu versammeln. Ab 2028 kann dieser Beschluss dann mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Die Beschlüsse gelten maximal drei Jahre, damit auch diejenigen Eigentümer mitbestimmen können, die beim Grundsatzbeschluss der Eigentümergemeinschaft nicht dabei waren und vielleicht keine reinen Online-Veranstaltungen wollen.

Stimmen aus dem Bundestag

Im Bundestag haben alle Fraktionen, außer der AfD, für die Novelle gestimmt. Ihr Sprecher kritisierte, dass der gewonnene Solarstrom „ins Ausland verkauft” wird. Tatsächlich sind Deutschlands Stromexporte im Vorjahr um ein Viertel eingebrochen, obwohl die Photovoltaik-Einspeisung ins deutsche Stromnetz stabil geblieben ist. Vor zehn Jahren hat Deutschland bei deutlich geringerer Solarstromproduktion 40 Prozent mehr Strom exportiert. In Bezug auf die neuen, rein online stattfindenden Wohnungseigentümerversammlungen hat ein Abgeordneter Justizminister Marco Buschmann und seiner FDP vorgeworfen, die „Wirklichkeit durch eine Bildschirmrealität” ersetzen zu wollen.

Canan Bayram von Bündnis 90/Die Grünen findet die Novelle gut, weil jetzt mehr Menschen „Teil der Zukunft und des Fortschritts” sein können. Stephan Mayer von der CDU/CSU erklärte, warum seine Fraktion der Gesetzesänderung zustimmt, kritisierte aber, dass sie „deutlich zu spät” kommt. Seine Fraktion hatte schon im Mai des Vorjahres einen Antrag auf Gesetzesänderung gestellt. Darin ging es aber nur um virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und nicht um die Erleichterungen für Balkonkraftwerke.

Zanda Martens von der SPD hat berichtet, dass es in Düsseldorf Subventionen für Balkonkraftwerke gibt. Haushalte mit geringem Einkommen bekommen den Kaufpreis sogar vollständig erstattet. „Die Sonne verhält sich sozialdemokratisch.” Sie scheint für alle“, sagte sie.

Förderungen wurden vorher nicht abgerufen

Ein Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern hat unlängst gezeigt, dass Steckersolargeräte für Mieter bisher selten eine Option waren. Das Land reservierte die Hälfte der Fördermittel für Anlagen in Mietwohnungen. Die Mittel für Hauseigentümer waren schnell erschöpft, aber von den Bewohner von Mietwohnungen kamen kaum Förderanträge. Inzwischen steht auf der Webseite nicht mehr, wie viel Geld noch verfügbar ist. Aber es heißt, dass das Geld „noch für längere Zeit“ ausreichen soll.

Wie Sie ein Balkonkraftwerk richtig betrieben, haben wir hier in einem anderen Beitrag zusammengefasst.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine oder mehrere Balkonkraftwerke ausreichen oder Sie lieber eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren möchten, können Sie sich bei einem Solarunternehmen in Ihrer Nähe informieren. Oft werden große Dachanlagen mit günstigen Finanzierungen angeboten – die Finanzierungsrate kann durch die Stromeinsparung ausgeglichen werden. Ebenso kann bei großen Anlagen oft der Finanzierungsanteil durch die Stromeinspeisung ins Netz gedeckt werden. Eine Basisberechnung durch eine Fachfirma kann daher sinnvoll sein, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

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